maximal 1150
Noch 10 Tage u. 8 Stunden
Für einen komplikationslosen Ablauf der Veranstaltung haben die Teilnehmer die nachstehenden Punkte durchzulesen und einzuhalten.
1.1 Veranstaltungsort und – datum werden rechtzeitig verlautbart. Sollte es zu einer Verschiebung des Termins kommen, berechtigen bereits bezahlte Beiträge zur Teilnahme am Ersatztermin. Für den Fall, dass ein Teilnehmer zum Ersatztermin verhindert ist, werden bereits bezahlte Beiträge rückerstattet.
2.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Alle nicht volljährigen Personen haben eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie einen Lichtbildausweis vorzuweisen.
2.2 Vom vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Teilnahme an den VulkanLAN E-Sport Veranstaltungen oder LAN-Partys nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
Vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sprich noch nicht volljährig, muss man eine Aufsichtsperson haben und von den Eltern/ Erziehungsberechtigten das ausgefüllte Formular mitgebracht werden! Muster oder Vorlage als Download. Dies ist beim „Check-in“ vorzuzeigen und eine Kopie abzugeben.
2.3 Es ist das Steiermärkischen Jugendgesetzes einzuhalten.
3.1 Der Beitrag ist vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch beim Betreten des Veranstaltungsortes zu entrichten.
3.2 Die eingehobenen Beiträge dienen zur Deckung der Kosten, insbesondere von Raummiete, Technik, Raumreinigung, Strom, Müllentsorgung, Miete für die Tische und Sessel.
3.3 Weder bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, noch bei Inkompatibilität des vom Teilnehmer mitgebrachten Computers mit dem Netzwerk können die Beiträge rückerstattet werden.
3.4 Sobald dem Teilnehmer nach Anmeldung zu einer Veranstaltung eine Bestätigungsmail übermittelt wurde, ist eine verbindliche Vereinbarung zustandegekommen und der Teilnehmer zur Bezahlung des Unkostenbeitrags für diese Veranstaltung verpflichtet. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht insbesondere gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich nicht. Sofern der Teilnehmer bis längstens 1 Monat vor der Veranstaltung bekanntgibt, dass er nicht erscheint, werden bereits bezahlte Unkostenbeiträge freiwillig rückerstattet. Wenn der Teilnehmer innerhalb des letzten Monats vor der Veranstaltung mitteilt, nicht zu erscheinen und einen Ersatzteilnehmer namhaft macht, wird freiwillig und ohne Zusatzgebühr die Ummeldung auf diese Person gewährt.
4.1 Eine Anmeldung ist als verbindlich anzusehen. Aus organisatorischen Gründen können ausschließlich wichtige, unerwartet eingetretene Umständen eine kostenlose Absage rechtfertigen. Erfolgt die Abmeldung erst innerhalb von 48h vor Veranstaltungsbeginn, ist jedenfalls 50% des Teilnahmebeitrages zu entrichten.
4.2 Der Eintritt ist nur nach Vorlage eines gültigen Ausweises gestattet.
5.1 Jeder Teilnehmer ist selbst für seine Ausrüstung (PC-Komponenten, Software, externe Geräte, etc) verantwortlich, sodass der Veranstalter keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigungen, etc. übernimmt.
5.2 Weiters ist jeder Teilnehmer für den gesamten Datenbestand seines Computers (Dateien, Software) selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Verantwortung für die Inhalte der Festplatten oder Speichermedien von Teilnehmern sowie über das Netzwerk transferierten Daten und allfällige hierdurch verursachte Schäden oder Datenverluste. Für etwaige Verstöße gegen EULAs oder Lizenzverträge hat der jeweilige Teilnehmer selbst einzustehen.
5.3 Der Besitz, die Anfertigung und Verbreitung von Raubkopien und sonstigem illegalem Material ist streng untersagt. Der Veranstalter übernimmt weder Verantwortung noch Haftung hinsichtlich Raubkopien und illegaler Software.
5.4 Das Sabotieren, Manipulieren, Hacken, Verbreiten von Viren und Attacken auf das Netzwerk oder einzelne Rechner sind strengstens untersagt. Personen die dieser Handlungen überführt werden, werden mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen und angezeigt.
5.5 Um eine Identifizierung zu ermöglichen, hat jeder Teilnehmer seinen Computer im Netzwerk nach dem bei der Anmeldung bekanntgegebenen Nicknamen zu benennen.
5.6 Jegliches Inventar, das Gebäude sowie am Veranstaltungsort vorhandene Anlagen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu verwenden. Das Gleiche gilt für das Inventar des Veranstalters und die im Eigentum der übrigen Teilnehmer stehenden Gegenstände. Die Benützung fremden Eigentums erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers. Sollte es zu Beschädigungen kommen, sind diese dem Veranstalter zu melden und vom Verursacher unmittelbar und noch an Ort und Stelle durch Bezahlung eines entsprechenden Geldbetrages zu ersetzen. Sollte der Veranstalter zum Ersatz von Beschädigungen (insbesondere an Inventar, Gebäude, Außenanlagen) in Anspruch genommen werden, hat der tatsächliche Schädiger dem Veranstalter Regress zu leisten.
5.7 Ausgeliehene Gegenstände sind nach der Nutzung umgehend zurückzugeben, andernfalls ist der Veranstalter gezwungen ist, umgehend eine Diebstahlsanzeige zur strafrechtlichen Verfolgung zu erstatten und die zivilrechtliche Eintreibung zu veranlassen. Jeder Teilnehmer kennzeichnet seine mitgebrachten Gegenstände so, dass sie deutlich von denen anderer Teilnehmer unterschieden werden können.
5.8 Das Mitbringen von Küchenelektrogeräten oder ähnlichen Elektrogeräten (z.B.: Wasserkocher, Herdplatten, Heizlüftern, Kühlschränke etc.) ist untersagt. Derartige Geräte werden zu Beginn der Veranstaltung in Verwahrung genommen und am Ende wieder retourniert.
5.9 Für den bereitgestellten Internetzugang unterliegt jeder User dem Fairuse Prinzip. Jeglicher Video, Musik, Torrent, P2P und oder Bandbreiten Intensiver Datentransfer ist für den Zeitraum der Veranstaltung zu unterlassen, zudem ist diesbezüglich den Anweisungen der Administratoren zu befolgen. Bei Verstößen siehe Punkt 6.1.
6.1 Die Anweisungen der Administratoren sind zu befolgen. Bei Verstößen kann ein Teilnehmer nach Ermessen des Veranstalters ohne Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden.
7.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich anständig zu verhalten, und zwar so, dass andere Teilnehmer nicht gestört, belästigt oder eingeengt werden.
7.2 Personen, die negativ auffallen und sich nicht angemessen benehmen, werden ohne Ersatz des geleisteten Kostenbeitrages von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben ein Bußgeld in der Höhe von EUR 60,-- an den Veranstalter zu leisten. Im Allgemeinen wird vorerst eine Ermahnung ausgesprochen, bei gravierendem Fehlverhalten kann jedoch auch mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot verhängt werden, das den bußgeldpflichtigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge hat.
7.3 Das Bußgeld ist unabhängig von allfälligen Schadenersatzansprüchen zu entrichten und mindert diese nicht bzw. wird darauf auch nicht angerechnet. Die Einleitung der straf- und zivilgerichtlichen Verfolgung durch den Veranstalter bleibt davon ebenfalls unberührt.
7.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bestimmte Personen ohne Angabe von Gründen vom Veranstaltungsort zu verweisen.
8.1 Der übermäßige Konsum von Alkohol ist nicht gestattet. Das Rauchen als auch die Verwendung von E-Zigaretten oder anderwertigen "Verdampfungsgeräten" auch als "Dampfen" bezeichnet, ist nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
8.2 Jeder Teilnehmer hat seinen Platz in sauberem Zustand zu verlassen und jeglichen Müll zu beseitigen.
8.3 Ein Verstoß gegen Pkt. 8.1 oder 8.2 wird mit einer Bußgeldzahlung in der Höhe von EUR 5,-- geahndet.
9.1 Da Computerspielen über mehrere Stunden für Geist und Körper ziemlich anstrengend sind, wird empfohlen, nach ein bis zwei Stunden eine Pause einzulegen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen – welcher Art auch immer – keine Haftung durch den Veranstalter übernommen wird.
9.2 Jeder Teilnehmer erklärt vorab, dass er für persönliche Unfälle den Veranstalter nicht zur Haftung heranziehen wird.
9.3 Es ist nicht möglich, in den Veranstaltungsräumlichkeiten zu übernachten. Bei rechtzeitiger Planung ist es aber sicherlich möglich, eine Unterkunft in der Nähe des Veranstaltungsortes zu bekommen.
10.1 Die Teilnahmebestimmungen gelten für alle Teilnehmer und Gäste. Mit Betreten des Veranstaltungsortes unterwirft sich jede Person diesen Bestimmungen und anerkennt deren Gültigkeit.